Frankreich beendet das Mehrwertsteuerregime 42 ab 2026

Frankreich beendet das Mehrwertsteuerregime 42 ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird Frankreich die langjährige Vereinfachung der Mehrwertsteuer, bekannt als Zollverfahren 42 (häufig „Regime 42“), für Nicht-EU-Importeure abschaffen. Laut Zollspezialisten Gaston Schul stellt diese Änderung einen bedeutenden Wandel für diejenigen dar, die Frankreich als EU-Importgateway nutzen, insbesondere für Unternehmen außerhalb der EU (wie Großbritannien, Norwegen oder die Schweiz). Obwohl EU-ansässige Unternehmen nicht direkt von dem Ende des vereinfachten Regimes betroffen sind, sollten alle Importeure jetzt ihre Strategien für den französischen Eintrittspunkt überprüfen.

Was ist Regime 42 und wie hat es funktioniert?

Regime 42 ermöglichte es Importeuren, Waren in einen EU-Mitgliedstaat einzuführen und sofort an einen anderen weiterzuleiten, ohne die Vorsteuer auf die Einfuhr zu zahlen. Die Mehrwertsteuerpflicht wurde stattdessen im Bestimmungsland abgewickelt.
Beispiel: Ein britisches Unternehmen verkauft Waren an einen deutschen Kunden, importiert nach Frankreich, erfolgt die Abwicklung unter CP 42, die Waren werden direkt nach Deutschland transportiert, und die Einfuhrumsatzsteuer wird in Deutschland gezahlt anstatt in Frankreich.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2026?

  • Die vereinfachte Version von Regime 42, die Nicht-EU-Importeuren zur Verfügung stand, wird abgeschafft.
  • Für Nicht-EU-Unternehmen (z.B. Großbritannien, Norwegen, Schweiz), die über Frankreich importieren:
    • Die französische Mehrwertsteuerregistrierung wird erforderlich sein.
    • Sie müssen einen steuerlichen Vertreter benennen.
    • Sie müssen regelmäßig französische Mehrwertsteuererklärungen für die Einfuhrumsatzsteuer und innergemeinschaftliche Lieferungen einreichen.
  • Für in der EU ansässige Unternehmen bleibt Regime 42 unter den „normalen“ innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuervorschriften — die Änderung hebt vor allem den Vorteil auf, den Nicht-EU-Importeure zuvor genossen haben.

Wer benötigt eine französische Mehrwertsteuernummer?

Ab dem 1. Januar 2026:

  • Nicht-EU-Unternehmen, die Waren nach Frankreich importieren, benötigen eine französische Mehrwertsteuernummer.
  • EU-basierte Unternehmen könnten eine französische Mehrwertsteuerregistrierung benötigen, wenn sie Waren in Frankreich lagern, in Frankreich inländische Lieferungen tätigen oder an einer Kettenlieferung mit Frankreich im Rahmen der Lieferkette beteiligt sind.
  • Die französischen Zollbehörden können in bestimmten Fällen eine Mehrwertsteuernummer verlangen, um eine ordnungsgemäße Mehrwertsteuerkontrolle und -einhaltung sicherzustellen.

Auswirkungen auf Unternehmen & Alternativen

  • Globale Exporteure, die Frankreich derzeit als EU-Importgateway nutzen (insbesondere außerhalb der EU), werden mit zusätzlichen administrativen und finanziellen Belastungen konfrontiert. Sie müssen die Auswirkungen auf den Cashflow prüfen, da die Vorsteuer auf die Einfuhr möglicherweise sofort anfällt, es sei denn, es wird eine deferred accounting über einen steuerlichen Vertreter eingerichtet.
  • Frankreich könnte einen Teil seiner Wettbewerbsfähigkeit als Eintrittspunkt für Nicht-EU-Importe verlieren.
  • Alternative EU-Eintrittswege für Nicht-EU-Importeure bleiben verfügbar, die weiterhin Mehrwertsteuerstundung oder -verschiebung ermöglichen:
    • Die Niederlande: über die Lizenz nach Artikel 23 plus steuerliche Vertretung.
    • Belgien: über die ET 14000 Genehmigung und steuerliche Vertretung.

Fünf praktische Schritte zur Vorbereitung

  1. Aktuelle Importwege prüfen – identifizieren, wo Regime 42 genutzt wird, und die Auswirkungen auf den Cashflow bei Wegfall des vereinfachten Verfahrens bewerten.
  2. Alternative EU-Häfen vergleichen – Optionen wie Niederlande oder Belgien hinsichtlich Effizienz und Mehrwertsteuerstundung bewerten.
  3. Französische Mehrwertsteuer frühzeitig registrieren – wenn Sie planen, Frankreich weiterhin zu nutzen, jetzt beginnen, um Verzögerungen bei der Einhaltung zu vermeiden.
  4. Incoterms neu bewerten – erwägen, von DDP (Delivered Duty Paid) auf DAP oder EXW umzusteigen, um die französischen Mehrwertsteuerpflichten zu reduzieren.
  5. Mit einem vertrauenswürdigen steuerlichen Vertreter zusammenarbeiten – einen Partner wählen, der Erfahrung in der Mehrwertsteuerkonformität und -vertretung in Frankreich hat, um die kommenden Änderungen zu managen.

Warum proaktives Handeln unerlässlich ist

Das Ende des vereinfachten Regimes signalisiert einen strukturellen Wandel darin, wie Waren über Frankreich in die EU gelangen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können die Cashflow-Effizienz bewahren, die Einhaltung sicherstellen und Betriebsstörungen vermeiden. Verzögertes Handeln riskiert Einfuhrverzögerungen, höhere Kosten und eine geschwächte Wettbewerbsfähigkeit.

Wenn Sie ein Nicht-EU-Unternehmen sind, das Frankreich als EU-Importgateway nutzt, läuft die Zeit. Ab 2026 verschwindet die vereinfachte Route unter Regime 42. Sie benötigen eine französische Mehrwertsteuernummer, steuerliche Vertretung und neue Logistikoptionen. Auch EU-basierte Unternehmen sollten ihre Strategie überprüfen. Jetzt ist die Zeit zu handeln, um einen reibungslosen und kosteneffizienten EU-Handel zu gewährleisten.

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